Gutachten

Meine Sachverständigentätigkeit ist eine gutachterliche Dienstleistung.

  • Gerichtsgutachten

Ich erstatte Gutachten im Rahmen meines Bestellungsfachs für akustische Klaviere und Flügel. Dieses gerichtliche Verfahren unterliegt strengen formellen Regeln. Der direkte, persönliche Kontakt mit den Parteien ist verboten und kann als Versuch der Einflussnahme gewertet werden!

  • Privatgutachten

Ich erstatte Gutachten im Rahmen meines Bestellungsfachs für akustische Klaviere und Flügel. In diesem privaten Bereich, der sowohl private Auftraggeber (Klavierbesitzer) als auch Versicherungen, Havariegutachter oder Sanierungsfirmen betrifft, gelten die gleichen Neutralitätsregeln wie für Gerichtsgutachten. Jedoch ist der direkte, persönliche Kontakt mit dem Auftraggeber möglich.
Ob ein Privatgutachten z.B. von Ihrer Rechtsschutzversicherung ersetzt wird oder im Zuge des Klagewegs erstritten werden kann, lassen Sie bitte Ihren Rechtsbeistand prüfen.    

  • Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten als Alternative zum Gerichtsverfahren stellt die Möglichkeit dar, dass sich die Parteien einer Schiedsabrede unterwerfen. Grundlage hierfür ist das Ergebnis meines unabhängigen Gutachtens. Hier kann ich als Sachverständiger nach Absprache auch moderierend tätig werden, um für beide Seiten eine akzeptable Lösung zu finden.  

  • Versicherungsgutachten

Ich erstatte Gutachten im Rahmen meines Bestellungsfachs für akustische Klaviere und Flügel. Das Versicherungsgutachten dient zur Ermittlung der Schadenhöhe und ggf. der Schadenursache sowie die Ermittlung des Zeitwerts

(Keine Rechtsberatung!)

Bestellungsbehörde: Handwerkskammer Kassel

Bestellt nach §91 Abs.1 Ziffer B der HWO als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Klavier- und Cembalobauer-Handwerk

Schadenfall

Ihr Instrument wurde beschädigt...

  • bei einem Transport
  • bei einem Brand
  • bei einem Wasserschaden
  • durch einen Dritten (Verursacher)

Streitfall

Ihr Instrument ist Gegenstand...

  • einer Nachlaßfrage
  • einer Gewährleistungsfrage
  • einer Verkaufsstreitigkeit
  • eines Reparaturstreits

Wertermittlung

Ihr Instrument soll bewertet werden für...

  • einen Verkauf
  • die Versicherung
  • einen Nachlass 
  • zur Kaufberatung

Häufige Fragen...

  • Welche Arten von Instrumenten können Sie begutachten?

Grundsätzlich alle Arten von akustischen Klavieren und Flügeln, mit Ausnahme einiger musealer oder historischer Instrumente.

  • Können Sie mir auch telefonisch eine Auskunft geben?

Nein! Ohne eine Besichtigung des Instruments kann ich keine verwertbaren Informationen zum Zustand sammeln. Anfragen für ein Privatgutachten stellen Sie bitte schriftlich bzw. per Email. 

  • Wie hoch sind die Kosten für ein Privatgutachten?

Die Kosten sind je nach Aufwand variabel und werden nach geleisteten Stunden für Besichtigung / Ortstermin und die Gutachtenerstellung zuzüglich Reisekosten errechnet. Die Kosten je Arbeitsstunde betragen 120.- EUR zzgl.  Mwst. Nach einer Inaugenscheinnahme kann eine Kostenschätzung erstellt werden.  Auch kleine Gutachten erreichen erfahrungsgemäß eine Summe von 300.- EUR oder mehr. Wertermittlungen sind z.T. günstiger.

  • Wie groß ist Ihr Einsatzgebiet?

Grundsätzlich bin ich bundesweit tätig. Mein Haupteinsatzgebiet befindet sich jedoch im Umkreis von ca. 200 Km um die Stadt Kassel. 

  • Reparieren Sie auch die Schäden an meinem Instrument?

Nein! Sobald ich als Sachverständiger für Sie tätig bin, darf ich keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Jedoch kann ich Ihnen eine Auswahl an Fachbetrieben benennen, die für solche Arbeiten in Frage kommen.

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